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Pressemitteilung

Besuch der Caritas-Seniorenzentren unterliegt eindeutigen Anweisungen

Ab Samstag, 9. Mai 2020, ist das Besuchsverbot für Einrichtungen der stationären Altenhilfe gelockert. Doch müssen weiterhin klare Regeln eingehalten werden. Die Geschäftsführung der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH- Ressort Altenhilfe hat deshalb an die Angehörigen geschrieben. Ziel ist, das die jetzige gute Situation bleibt.

Erschienen am:

08.05.2020

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-215
info@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
  • Beschreibung
Beschreibung

CAB-Geschäftsführung schreibt an Angehörige - Aktuelle positive Situation soll so bleiben

 

Augsburg, 08.05.2020 (pca). Ab Samstag, 9. Mai 2020, rechtzeitig zum Muttertag am kommenden Sonntag, 10. Mai 2020, hat die Bayerische Staatsregierung das Besuchsverbot für Einrichtungen der stationären Altenhilfe gelockert. Brigitta Hofmann, Geschäftsführerin der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH - Ressort Altenhilfe, freut sich einerseits für die Bewohnerinnen und Bewohner der 15 stationären Altenpflegeeinrichtungen der CAB und deren Angehörigen, andererseits begleitet sie die Sorge, "dass durch die Lockerung nun doch noch Corona-Infektionen in die Einrichtungen getragen werden." Das schrieb sie heute am Freitag, 8. Mai 2020,  in einem Rundschreiben an alle Angehörigen. Um dies zu vermeiden, hat nun die CAB heute am Freitag, 8. Mai 2020, eindeutige Anweisungen an die Angehörigen verschickt und die notwendigen Infos auf deren Homepage www.cab-a.de veröffentlicht.

Demnach ist nur der Besuch einer Person pro Bewohner möglich. Diese Person muss von der Bewohnerin bzw. dem Bewohner bzw. deren Bevollmächtigte schriftlich benannt sein. Der Besuch ist zudem nur zu einer festgelegten Besuchszeit und das höchsten für eine Stunde möglich. Die genaue Besuchszeit wird von der jeweiligen Einrichtung festgelegt, damit es zu keinem Besucherandrang kommt. Um diesen zu vermeiden, verweist die CAB - Geschäftsführerin ausdrücklich darauf hin, dass ein täglicher Besuch vielleicht nicht möglich sein wird. "Der Besuch kann sich deshalb auf ein bis zwei Besuchsmöglichkeiten pro Woche reduzieren." Der Grund für diese Maßgabe: "Aufgrund unseres Hygienekonzeptes können wir nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern in unsere Einrichtung lassen." Damit die Einrichtung die Besuchszeiten regeln kann, muss man seinen Besuch zuvor per E-Mail oder telefonisch anmelden.

Doch der Besuch kann nicht so ohne weiteres das Caritas-Seniorenzentrum betreten. "Jede Besucher*in muss sich an unsere Vorgaben des Schutz- und Hygienekonzeptes halten", heißt es in dem Schreiben. Dieses Konzept sei entsprechend den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes erstellt. Worden. Diese Vorgaben kann man in dem Formular "Kontaktperson und Hygienemaßnahmen" nachlesen, das ebenfalls auf der Homepage www.cab-ab.de veröffentlicht ist.

Wer seine Angehörigen in einer der Seniorenzentren der CAB besuchen will muss des Weiteren einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen. "Der textile Mundschutz ist nicht ausreichend", wird in dem Schreiben betont. Die Einrichtungen könnten keinen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, da die vorhandenen Vorräte ausschließlich der Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner dienen.

CAB-Geschäftsführerin bittet um Verständnis für diese Anweisung. Ihr sei bewusst, "dass insbesondere das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes als auch die Einhaltung des Mindestabstandes ein große Herausforderung darstellt, sowohl emotional als auch körperlich ist dies beschwerlich." Dennoch erachtet sie sie zum Schutz der Person, die der oder die Angehörige besucht wie auch zum Schutz aller Menschen in unseren Einrichtungen für unerlässlich.

Zudem bittet sie ausdrücklich darum, keine Topfpflanzen und keine offenen Lebensmittel, auch keinen Kuchen zum Besuch mitzunehmen. Sie bedauert dabei, dass es wegen der Schutzmaßnahmen und der entsprechenden Auflagen den Einrichtungen nicht möglich ist, während der Besuchszeit eine Bewirtung anzubieten.

In den vergangenen Wochen war es nur in einer Einrichtung zu Infektionen gekommen. Alle anderen blieben infektionsfrei. Dass es zu keinen weiteren Infektionen kam, führt Hofmann darauf zurück, dass die Infektionen schnell und effizient eingedämmt werden konnten, weil die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter "besonnen und professionell" reagiert und die Notfall- und Hygienepläne der CAB sich als wirksam erwiesen hätten. Ausdrücklich lobt sie die Zusammenarbeit mit den Behörden vor, mit denen die notwendigen Maßnahmen sofort eingeleitet werden konnten. Zwischenzeitliche wurde alle Bewohnerinnen und Bewohner wie auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrfach getestet. Diese positive Situation hofft nun Hofmann zusammen mit den Einrichtungsleiten, "dass es so bleibt".



Autor/in:

  • Bernhard Gattner
Quelle: caritas-augsburg.de
  • Ansprechperson
Brigitta Hofmann
Geschäftsführerin
+49 821 34304-0
+49 821 34304-30
+49 821 34304-0
+49 821 34304-30
+49 821 34304-30
geschaeftsfuehrung@cab-a.de
www.cab-a.de
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Moltkestraße 14
86159 Augsburg
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