Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird übrigens der Kontoauszug vom Finanzamt zur steuerlichen Anrechnung anerkannt. Sollten Sie dennoch eine gesonderte Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an und wir stellen Ihnen diese selbstverständlich gerne aus. Bitte tun Sie das auf jeden Fall bei Spenden ab 300 Euro.
Erziehungs- und Familienberatung Roth-Schwach
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Sparkasse Mittelfranken-Süd
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