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Stellungnahme

Caritas sieht Änderungsbedarf beim Einwanderungsrecht

Der Deutsche Caritasverband begrüßt eine Debatte darüber, wo das deutsche Ausländer- und Asylrecht verbessert werden muss und welche Rahmenbedingungen eine Gesellschaft braucht, die durch Einwanderung vielfältiger geworden ist und weiter wird.

Erschienen am:

24.11.2016

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist die Frage, ob Deutschland ein neues Einwanderungsgesetz braucht, die zuletzt durch einen konkreten Vorschlag der SPD aufgeworfen wurde, zu unpräzise. Um nicht im Ungefähren zu bleiben, muss konkret benannt werden, wo wir hinwollen und wie wir dies erreichen können.

Für viele Akteure geht es vor allem um die Gestaltung der Arbeitskräftemigration. Der Deutsche Caritasverband hat sich damit bereits in der Vergangenheit befasst und entsprechende Positionen auch zur besseren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration entwickelt.

Änderungsbedarfe und Lösungsvorschläge

Um das Ausländer- und Flüchtlingsrecht angemessen weiterzuentwickeln, gibt es unterschiedliche Wege.  Die rechtliche Kodifizierung unter dem Titel "Einwanderungsgesetz" kann zum Ausdruck bringen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Unabhängig vom Weg sind die materiellen Änderungen entscheidend. Dazu ist es erforderlich, den konkreten Änderungsbedarf zu benennen und Lösungsvorschläge zu machen , wie sie im vorliegenden Diskussionspapier zu folgenden Punkten erarbeitet wurden (ausführliche Erläuterungen zu den neun Punkten finden Sie im PDF zum Download):

  • Eine umfassende Steuerung von Zuwanderung ist nicht möglich.
  • Arbeitskräftemigration kann im Interesse Deutschlands liegen.
  • Die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland darf nicht als ein Gegensatz zur Förderung des einheimischen Arbeitskräftepotentials behandelt werden.
  • Die Förderung des einheimischen Erwerbspersonenpotentials muss auch Ausländer(innen) mit prekärem oder humanitärem Aufenthaltsrecht umfassen.
  • Offenheit für Einwanderung symbolisieren.
  • Die Regelungen zur Arbeitskräftemigration im Aufenthaltsgesetz sollten neu gefasst werden.
  • Die Vereinheitlichung und Vereinfachung von Berufsanerkennungsverfahren ist ebenso wie der Ausbau von Maßnahmen zu Anpassungs- und Nachqualifizierung wünschenswert.
  • Flüchtlingsschutz, humanitäre Aufnahme und Arbeitsmigration stehen in Beziehung zueinander, dürfen aber nicht vermischt werden.
  • Das Recht kann zur Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft beitragen.

Autor/in:

  • Dr. Elke Tießler-Marenda
Quelle: caritas.de
  • Ansprechperson
Dr. Elke Tießler-Marenda
Referentin
+49 761 200-371
+49 761 200-371
Elke.Tiessler-Marenda@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Referat Migration und Integration
Karlstraße 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme

Standards der Asylverfahren und des Verfassungsrechts bewahren

Pressemitteilung Migrationsbericht

Positive Effekte der Zuwanderung würdigen

Downloads

PDF | 192,6 KB

Diskussionspapier zur Frage eines Einwanderungsgesetzes

Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt, dass die aktuelle Debatte über ein neues Einwanderungsgesetz einen Austausch darüber ermöglicht, wo das deutsche Ausländer- und Asylrecht verbessert werden muss. Der DCV hat sich mit diesen Fragen schon in der Vergangenheit befasst und entsprechende Positionen auch zur besseren Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration entwickelt.
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