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Pressemitteilung

Zwischen häuslicher Gewalt und Trennungskonflikten unterscheiden

Caritas begrüßt Erstellung eines Sonderleitfadens in Arbeitskreis der Stadt Ingolstadt

Erschienen am:

22.04.2026

  • Beschreibung
Beschreibung

Ulrike Foidl gestikulierendDie Leiterin der ökumenischen Erziehungs- und Familienberatung Ingolstadt, Ulrike Foidl, setzt sich für einen geplanten Sonderleitfaden für den Umgang mit häuslicher Gewalt ein. Foto: Caritas / Peter Esser

"Fälle von häuslicher Gewalt sind keine Trennungskonflikte. Und als solche dürfen sie auch nicht behandelt werden." Das erklärt die Leiterin der Erziehungs- und Familienberatung Ingolstadt von der Caritas und Diakonie, Ulrike Foidl, anlässlich des Internationalen Tages der gewaltfreien Erziehung am 30. April. Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt begrüßt es daher, dass der jüngst gegründete Arbeitskreis "Häusliche Gewalt" der Stadt Ingolstadt beschlossen hat, einen Sonderleitfaden für Einrichtungen zu erstellen, die mit solchen Fällen zu tun haben: sei es das Familiengericht, die Staatsanwaltschaft, das Jugendamt, die Erziehungsberatung, das Frauenhaus oder die Fachstelle Täterarbeit.

Sicherheit, Schutz und Ruhe für Betroffene vorrangiges Ziel 

Nach Erfahrung von Ulrike Foidl wird in der Praxis oft noch erwartet, dass Eltern auch nach häuslicher Gewalt auf "Elternebene" miteinander kommunizieren, "doch das ist schlicht nicht möglich". Sie selbst habe bereits Gewalttäter und -opfer in einer gemeinsamen Beratung gehabt, "was nicht sinnvoll ist". Eine Kommunikation auf Elternebene setze Gleichwertigkeit, Vertrauen und Sicherheit voraus. "Dieses Fundament ist in Gewaltfällen völlig zerstört oder es hat nie existiert. Es besteht ein Machtgefälle. Wenn wir als Fachkräfte verlangen, dass die Eltern miteinander reden sollen, zwingen wir den von der Gewalt betroffenen Elternteil in eine Dynamik zurück, aus der er oder sie sich gerade befreit hat", so die Psychologin. Was man dann sehe, sei gerade keine Kooperation, "sondern eine Wiederholung von Gewalt unter institutionellem Druck". Deshalb könne anders als bei normalen Trennungskonflikten mit Partnern auf Augenhöhe in Fällen von häuslicher Gewalt Elternkooperation nicht das Ziel sein, "sondern primäres Ziel müssen Sicherheit und Schutz für alle Beteiligten sein". In diesen Familiensystemen müsse erst einmal Ruhe einkehren. 

Diesem Ziel wirkt laut der Leiterin der Erziehungsberaterin allerdings entgegen, dass ein Antrag bei Gericht, der auch die Kinder betrifft, im Rahmen eines Eilverfahrens bearbeitet werde. Bei normalen Trennungskonflikten ist dies Ulrike Foidl zufolge auch gut so, damit es zu schnellen Einigungen kommen kann, nicht aber in Fällen von häuslicher Gewalt. "In dieser knappen Zeit ist es aus unserer fachlichen Sicht nicht möglich, eine Gewaltdynamik zu erfassen. Denn betroffene Erwachsene und auch Kinder bräuchten Zeit, um Vertrauen zu fassen und erzählten von dem Erlebten erst nach und nach. 

"Leider passiert es aktuell häufig, dass die häusliche Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren nicht erkannt oder sogar umgedeutet wird. Die Versuche einer betroffenen Mutter, ihr Kind vor dem gewaltbereiten Vater zu schützen, werden zum Beispiel als ‚Entfremdung vom Vater‘ umgedeutet", so Ulrike Foidl. Würden die Kinder im gerichtlichen Verfahren gefragt, ob sie ihren Vater sehen wollen, sagten diese häufig "ja". Doch diese Befragungen der Kinder bestünden in der Regel aus einem einzigen Termin. "Weder die Kinder noch die Eltern kennen die befragende Person vorher. Aus Angst öffnen sich die Betroffenen häufig nicht, während es den Tätern oft gelingt, einen kooperativen und sympathischen Eindruck zu hinterlassen. Das kann zu fatalen Fehleinschätzungen führen und zu einer falschen Bewertung, was kindeswohlfördernd ist." 

Eilverfahren in diesen Fällen nicht sinnvoll

Daher sei ein familiengerichtliches Eilverfahren in Fällen von häuslicher Gewalt nicht sinnvoll. Sinnvoll sei es vielmehr, einen gesonderten Handlungsleitfaden für solche Fälle zur Verfügung zu stellen. "In München und Nürnberg gibt es bereits einen solchen Sonderleitfaden. Ich bin froh, dass wir diesen jetzt auch für Ingolstadt erstellen wollen", erklärt Ulrike Foidl. Durch diesen könne sichergestellt werden, dass zum Beispiel der Gewalttäter zuerst bei der Fachstelle Täterarbeit und die von Gewalt betroffene Person im Caritas-Frauenhaus beraten werden und nicht beide gemeinsam bei der Erziehungs- und Familienberatung. 

Wichtig ist es nach Meinung von Ulrike Foidl, dass viele Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen für das Thema häusliche Gewalt geschult werden. So organisiert die Caritas-Kreisstelle Ingolstadt hierzu eine Tagung am 20. Mai für alle Mitarbeitenden in Beratungsdiensten und in der Jugendsozialarbeit bei Caritas-Kreisstellen in der gesamten Diözese Eichstätt. 

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