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Pressemitteilung Berlin

Pflegebedürftigkeit darf kein Armutsrisiko sein

„Viele Menschen fragen sich zu Recht, wie sie sich im Alter Pflege leisten können. Es darf nicht sein, dass Pflegebedürftige aus finanziellen Gründen schlecht versorgt sind und sich die Pflege zum Armutsrisiko entwickelt“, mahnt Caritas-Präsident Peter Neher.

Erschienen am:

08.11.2019

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Die Pflegeversicherung müsse grundsätzlich reformiert und weiterentwickelt werden, um das finanzielle Risiko für die Versicherten auf ein kalkulierbares Maß zu reduzieren, die Pflegenden zu entlasten und das Solidarprinzip im Pflegesystem besser zu verankern.

Eigenanteil bei den Pflegekosten begrenzen

Das diese Woche verabschiedete 9-Punkte-Programm des Deutschen Caritasverbands (DCV) zur Pflege sieht vor, dass der Anteil der Pflegekosten, den die Pflegebedürftigen selber tragen, begrenzt wird. In der stationären Pflege soll dieser Eigenanteil nach sechs Monaten auf einen festen monatlichen Betrag gedeckelt werden. In der ambulanten Pflege soll er dadurch begrenzt werden, dass den Pflegebedürftigen eine festgelegte Anzahl von Stunden oder von Leistungen zusteht. 
Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, gleich ob ambulant oder stationär, sollen  in voller Höhe die Krankenkassen tragen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sollen weiterhin die Pflegebedürftigen selbst übernehmen.

Bundesländer in die Pflicht nehmen

„Nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung, auch die  Bundesländer sind bei der Finanzierung gefordert. Die meisten Bundesländer haben sich in den letzten Jahren aus der Förderung der Investitionskosten zurückgezogen. Dadurch steigt die Belastung für die Pflegebedürftigen erheblich”, stellt Neher fest. Der Deutsche Caritasverband fordert von den Bundesländern,  dass sie Investitionen in die Pflegeinfrastruktur fördern. In allen Ländern werden Kurzzeit- und Tagespflegeplätze dringend benötigt.

Einheitliche Versicherungspflicht

Finanziell gestärkt werden soll die Pflegeversicherung durch eine einheitliche Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung, also sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Hierbei soll die Höhe der Prämie unabhängig vom individuellen Risiko bemessen werden.

  • Ansprechperson
Stoiser, Anja
Anja Stoiser
Stellvertretende Pressesprecherin
+49 30 284447-44
+49 30 284447-44
Anja.Stoiser@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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PDF | 57,5 KB

Positionierung zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Die Caritas setzt sich in neun Punkten unter anderem dafür ein, dass die Pflegeversicherung so gestaltet wird, dass der Kostenanteil, den die pflegebedürftigen Menschen selbst tragen, begrenzt wird. Die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes hat nach intensiven Beratungen das vorliegende Positionspapier verabschiedet und den Vorstand beauftragt, die Anmerkungen aus der Beratung nachträglich einzuarbeiten. Das Papier entspricht diesem Beschluss der Delegiertenversammlung (04.11.2019).
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