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Pressemitteilung

„Ein sinnvolles und anspruchsvolles Werk“ für mehr Teilhabe

Das bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) gilt seit 2008. Die Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) dazu liegt seit September 2011 vor. Beide gelten für stationäre Pflegeeinrichtungen der Alten- und Behindertenpflege.

Erschienen am:

19.03.2018

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-0
+49 821 3156-215
+49 821 3156-215
info@caritas-augsburg.de
www.caritas-augsburg.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Doch die juristisch komplexen Texte sind für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen unverständlich. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deshalb die heimrechtlichen Bestimmungen in Leichte Sprache übersetzen lassen. Das Ergebnis, ein dicker Ordner mit den Gesetzestexten und Arbeitsblättern und Hilfsmitteln für die Verwendung für den Alltag in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Alltag hat nun die bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml in Augsburg der Öffentlichkeit vorgesellt.

„Ich will damit die Teilhabe die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in den Wohneinrichtungen

Die bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml dankt allen, die den Ordner „Qualität bei Pflege und Wohnen. Das Pflege- und – Wohn – Qualitäts – Gesetz in Leichter Sprache“ mit
Bernhard Gattner

stärken und gleichzeitig sie über deren Möglichkeiten zur Mitbestimmung informieren“, sagte sie bei der Pressekonferenz im Haus St. Canisius, einer bereits nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen gebauten Wohneinrichtung der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH in Augsburg. Auch wenn das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz bauliche Vorschriften zur Barrierefreiheit enthält, so sieht Huml auch eine Notwendigkeit darin, die Barrieren in den Köpfen zu überwinden. Dazu gehöre auch die Verständlichkeit der Sprache. Die Ministerin dankte dem Fachzentrum Leichte Sprache für die Übersetzungsarbeiten, forderte aber gleichzeitig die Menschen mit Behinderungen auf, die zahlreich an der Pressekonferenz teilnahmen, das neue Informationsmaterial wirklich zu nutzen und sich einzubringen.

Das Fachzentrum Leichte Sprache der CAB hatte dazu den Auftrag von Huml erhalten. Eineinhalb Jahre wurde an der Übersetzung gearbeitet. Übersetzer, Menschen ohne geistige Einschränkungen, und Prüfer, Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Einschränkungen rangen in einem langen Prozess nicht nur darum, wie die komplexen Texte in die leichter verständliche Leichte Sprache zu übersetzen sind, sondern auch um die Frage, welche Bedeutung die Bestimmungen für die Menschen mit geistigen Einschränkungen für ihr Zusammenleben haben. Der fast neun Zentimeter dicke Ordner mit fünf „Heften“ zu Schwerpunktthemen, beigefügten Formblättern in Leichter Sprache und Filmen auf CDs sei so zu einem „sinnvollen und anspruchsvollen Produkt geworden, dass den Bewohnern sicherlich helfen wird, ihre Recht besser wahrzunehmen“, sagte Herbert Kratzer, Verwaltungsleiter der CAB – Ressort Behindertenhilfe bei der Pressekonferenz. Er freute sich darüber, dass das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium damit die Zeichen der Zeit richtig erkannt habe. „Die Inklusion setzt nämlich auch Teilhabe und Empowerment der Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen voraus.“

Maria Hütter, eine der Prüferinnen, dankte für die neue Informationsmappe. „Wir können dadurch unsere Rechte leichter einfordern und sagen, was wir wirklich wollen und brauchen.“ Ronald Miller, Leiter der Caritas-Wohnstätten, sieht in dem neuen Werk in Leichter Sprache auch eine sehr positive Herausforderung auch für alle Leitungskräfte. „Die Frage ‚Wie geht es Dir?‘, mit der man nachhaken wollte, ob alles so passt, ist etwas ganz anderes, als nun von einem Betroffenen mit nachprüfbaren und einklagbaren Forderungen konfrontiert zu werden.“ Für die Juristin Ylv M. Hundeck von der CAB-Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH – Ressort Altenhilfe arbeitet, ist der Inhalt des Ordners „Qualität bei Pflege und Wohnen“ ein „großartiges Werk“. Sie hatte mit ihrer Kenntnis auch der Pflegeeinrichtungen der CAB für ältere Menschen das Fachzentrum Leichte Sprache aus juristischer Sicht betreut.


Info:
Das Staatministerium plant, allen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein Exemplar des Ordners zu übersenden. Ab April kann man unter www.bestellen.bayern.de den Ordner bestellen.

Autor/in:

  • Bernhard Gattner
Quelle: caritas-augsburg.de
  • Ansprechperson
Christine Borucker
Leitung Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation - Fach-Zentrum Leichte Sprache
+49 821 56 06 411 oder -412
+49 821 58 92 762
+49 821 56 06 411 oder -412
+49 821 58 92 762
+49 821 58 92 762
uk@cab-b.de
www.cab-b.de
CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH
Ressort Behindertenhilfe
Memmingerstraße 6
86159 Augsburg

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