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Familie liest in einer Zeitschrift
Fachthema Migration und Integration

Gründe für eine neue Bleiberechtslösung

In Deutschland leben viele Menschen mit einer Duldung. Sie sind ausreisepflichtig, ihre Abschiebung ist lediglich kurzfristig ausgesetzt. Ein Leben in Duldung bedeutet: ständige Angst vor Abschiebung, erschwerte Arbeitsaufnahme, Armut, Einschränkung der medizinischen Versorgung sowie ein Verbot, den zugewiesenen Wohnbezirk zu verlassen.

Ein Mädchen mit lockigen, braunen Haaren, das ein Plakat mit der Aufschrift 'Für eine neue Bleiberechtsregelung' hält. Auch Kinder sind betroffen, wenn die Familie nur
mit einer Kettenduldung in Deutschland leben.
Pro Asyl

Für viele Betroffene ist eine Rückkehr ins Herkunftsland aus unterschiedlichen Gründen schon lange undenkbar. Deshalb wird deren Duldung sofort nach dem Ablauf immer wieder verlängert. Es kommt zu sogenannten "Kettenduldungen".

Seit 2006 haben Bund und Länder mit verschiedenen Bleiberechtsregelungen rund 60.000 Menschen in Duldung zu befristeten Aufenthaltserlaubnissen verholfen. Hohe Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben ältere und kranke Menschen in der Vergangenheit von einem Bleiberecht weitgehend ausgeschlossen. Andere sind nur knapp nach dem damals gesetzten Stichtag eingereist. Mit jedem Jahr kommen neue Langzeitgeduldete hinzu. Aktuell leben wieder zehntausende Menschen registriert, aber ohne Aufenthaltsrecht unter prekären sozialen Bedingungen in Deutschland. 75.000 von ihnen leben seit mehr als sechs oder mehr Jahren hier. Eine grundlegende Lösung für sie fehlt weiterhin.

Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD und Pro Asyl fordern gemeinsam eine großzügige, humanitäre Bleiberechtsregelung, die das Problem der Kettenduldungen
lösen. Elementar sind unter anderem die folgenden Kriterien:

Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag.

Es muss eine fortlaufende Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten.

Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.

Es ist inhuman, alte, kranke oder behinderte Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie alt, krank oder behindert sind, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung, Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss das Bemühen um Arbeit ausreichen.

Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe.

Die bislang gestellten Anforderungen - beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die
Straffreiheit - werden der schwierigen persönlichen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht. Mehr individuelles Verständnis und mehr Humanität sind angebracht.

Keine Familientrennung.

Eine neue Bleiberechtsregelung darf den gesellschaftlich hohen Wert der Familie sowie den humanitären Auftrag einer Bleiberechtsregelung nicht außer Acht lassen.

Autor/in:

  • Tobias Mohr
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Pressemitteilung

Pro Asyl, Caritas und Diakonie fordern neue Bleiberechtsregelung

Reportage Flüchtling in Deutschland

Neustart auf engem Raum

Downloads

PDF | 355,5 KB

Flyer "Für eine neue Bleiberechtslösung"

PRO ASYL, Caritas und Diakonie appellieren in diesem Flyer gemeinsam an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland lebenden Menschen orientiert und in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet.
PDF | 1,2 MB

Für eine neue Bleiberechtslösung

Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD und Pro Asyl haben gemeinsam die Broschüre "Für eine neue Bleiberechtsregelung" herausgegeben. Darin werden die bisherigen Bleiberechtsregelungen erläutert und die Defizite anhand zahlreicher Beispielfälle benannt. Aus den Defiziten wurden grundsätzlich Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung formuliert.
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