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Nachgefragt Zuwanderer als Fachkräfte

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Seit 2012 haben Migrant(inn)en in Deutschland das Recht, im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen auf Gleichwertigkeit prüfen zu lassen. Wer in anderen Ländern einen Beruf erlernt oder studiert hat, sollte die Chance nutzen. Mit der Anerkennung warten bessere und besser bezahlte Jobs.

Irina Mertens berät in einer Anlaufstelle des IQ-Netzwerks in Koblenz zu allen Fragen rund um das Anerkennungsgesetz*.

Welche kommt zu Ihnen in die Anerkennungsberatung und welche Hilfe suchen diese Leute?

Bei uns erhalten alle Menschen mit Migrationshintergrund eine kostenlose Beratung, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Herkunft.

Mann an ArbeitsplatzZeugnisse, Dokumente, aber auch praktische Fähigkeiten werden geprüft und anerkannt.DCV/KNA Harald Oppitz

Wir besprechen mit den Leuten, wie und wo sie den Antrag auf Anerkennung stellen können, welche Unterlagen nötig sind. Wir erklären auch, was ihnen eine Anerkennung bringt und wie sie sich dadurch beruflich besser stellen. Und wir informieren, was es kostet. Die ausländischen Zeugnisse und Nachweise müssen meistens übersetzt und bewertet werden, teilweise können zusätzliche Bescheinigungen über Berufserfahrungen hilfreich sein. Es ist nicht geregelt, wer diese Anerkennungskosten übernimmt. Die wenigsten Antragsteller haben das Geld dafür. Wir versuchen deshalb, bei anderen Stellen die Übernahme dieser Kosten zu erreichen, aber das klappt nicht immer.

Was müssen Migranten beachten, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung stellen wollen?

Man kann nicht aus einem Lehrer einen Erzieher machen oder aus einer Ärztin eine Physiotherapeutin. Da gibt es zum Teil falsche Hoffnungen. Grundsätzlich kann nur das anerkannt werden, was als Titel auf dem ausländischen Zertifikat steht. Dann wird verglichen, ob die Ärztin im Ausland die gleichwertigen theoretischen und praktischen Inhalte erlernt hat, wie sie für den deutschen Regelberuf der Ärztin vorgeschrieben sind. Dabei wird auch auf die Zahl der Unterrichtsstunden und die Noten geschaut.

Kommt es nicht zur Anerkennung, wird daraus nicht automatisch ein anderer Beruf, auch wenn gewisse Kenntnisse in der Ausbildung erworben wurden. Es ist jedoch möglich, fehlende Ausbildungsinhalte über Lehrgänge und Prüfungen nachzuholen. Das ist natürlich immer eine Zeit- und Kostenfrage.

Das Anerkennungsgesetz* bezieht sich nur auf bundesrechtlich geregelte Berufe und eine größere Zahl von Ausbildungsberufen. Wer hier nicht darunter fällt, wie etwa Journalisten oder Mathematiker, ist bei uns trotzdem nicht falsch. Es kann sich lohnen, dass diese Leute ihren Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) bewerten lassen. Das prüfen wir immer im Einzelfall.

Welche Qualifikationen werden anerkannt, welche eher nicht?

Probleme gibt es zum Beispiel bei den Lehrern. Die wenigsten haben einen Abschluss in zwei Unterrichtsfächern, was bei uns aber Vorschrift ist. Da heißt es dann, das zweite Fach nachstudieren, was nicht für sehr viele in Frage kommt.

Für Qualifikationen aus EU-Staaten gibt es besondere Abkommen, die die Anerkennung oft erleichtern. Das soll jedoch kein Argument sein, dass Menschen aus Nicht-EU-Staaten es nicht versuchen sollen. Erst kürzlich hatten wir den Fall eines jungen Mannes, der in einem arabischen Land einen "Bachelor of commerce" erworben hatte. Er konnte auch schon Berufserfahrung nachweisen. Die zuständige Industrie- und Handelskammer hat ihm den Abschluss als Bürokaufmann vollwertig anerkannt. Zudem hat das Jobcenter die Anerkennungsgebühr von 420 Euro für ihn komplett übernommen.

Link-Tipps:

  • Erstberatungs- und Servicestellen des IQ-Netzwerks (IQ steht für "Integration durch Qualifizierung"), die in allen 16 Bundesländern kostenlose Anerkennungsberatungen durchführen
  • Mehrsprachiges Informationsportal des Bundes: www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): www.kmk.org/zab

* Das seit April 2012 gültige Gesetz heißt offiziell "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen"

Autor/in:

  • Online-Redaktion DCV
Quelle: caritas.de

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