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Glossar: Familienhilfe

Elterngeld

Eltern, die auf Zeit aus ihrem Beruf aussteigen, um ihre Kinder zu betreuen, erhalten Elterngeld als staatliche Unterstützung. Es soll ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen, ohne dass die Familie starke finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

Mit Einführung des Elterngeld Plus (mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit) haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen Elterngeld Plus und Basis-Elterngeld zu wählen oder beides zu kombinieren. 

  • Basis-Elterngeld ("das alte Elterngeld") wird an Mutter oder/und Vater für maximal 14 Monate gezahlt, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren. Beide Eltern können den Zeitraum untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen; zwei weitere Monate (so genannte Partnermonate) gibt es, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld bezieht. 

Das Elterngeld ist einkommensabhängig (65% des Nettoeinkommens) und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Nicht Erwerbstätige wie z.B. Studierende erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro.

Bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Elterngeld seit 1. Januar 2011 voll als Einkommen angerechnet, sofern der betreuende Elternteil vor Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat. 

  • Elterngeld Plus richtet sich vorwiegend an Eltern, die nach der Geburt bald in den Beruf zurückkehren und in Teilzeit arbeiten möchten. Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeld-Betrags, der Eltern ohne Teilzeit-Einkommen nach der Geburt zustünde. 
    Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld-Plus-Monate. 

Der Partnerschaftsbonus will Eltern ermutigen, sich für eine symmetrisch-partnerschaftliche Zeit-aufteilung zu entscheiden: Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus.

Die Elternzeit-Regelungen können von zusammenlebenden Eltern ebenso wie von Alleinerziehenden genutzt werden.

Neben dem Elterngeld hat jeder Elternteil Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Auch diese wurde flexibilisiert: Zwei Jahre Elternzeit können im Zeitraum zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes beansprucht werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.

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Gut zu wissen

Finanzielle Hilfen vor und nach der Geburt

Bei aller Freude auf das Baby – manche Frauen und Paare fragen sich, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen. Doch neben Mutterschafts- und Elterngeld gibt es weitere Hilfen für Familien in Geldnot. Immer unter gewissen Voraussetzungen. Mehr

Stellungnahme

Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

Mit dem Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen und die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zu stärken, soll das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz reformiert werden. Hierfür hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit finden sich darin nicht. Mehr

Pressemitteilung

Caritas fordert einkommensunabhängiges Elterngeld

„Vom geplanten Elterngeld Plus können viele Familien profitieren. Eltern mit geringem Einkommen erhalten aber nach wie vor weniger Elterngeld, Familien im Hartz IV-Bezug gehen gänzlich leer aus“, stellt Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesfamilienministerium zum Gesetzentwurf kritisch fest. Mehr

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Die Familienberatung der Caritas

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Ratgeber

Schwanger – was nun?

Test gemacht und positiv! Bei einigen Frauen und Paaren ist das Grund zu großer Freude, andere fragen sich, wie es nun weitergehen soll. Hier finden Sie Informationen, die Ihnen helfen, die neuen Herausforderungen zu meistern. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen in unserer Online-Beratung zur Verfügung. Mehr

Mehr auf anderen Internet-Seiten

Das Elterngeld

Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund ums Elterngeld Mehr

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Elternzeit

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